Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Endpreises nach Angabe in 
    der Buchungsbestätigung zu überweisen. Die restlichen 80 % sind 14 Tage vor Anreise direkt an den Vermieter zu zahlen.

2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Quartier bestellt und zugesagt worden ist.

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
    gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen,
    Abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung in der 
    Bundesrepublik Deutschland: 20 % des vereinbarten Endpreises bei Überlassung von Ferienwohnung, Appartements oder   
    Ferienhäuser. D. h. 80 % des vereinbarten Endpreises sind bei Stornierung zu zahlen, falls das Quartier nicht anderweitig weiter
    vermietet werden kann.

6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeiten  
    anderweitig zu  vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Quartiers hat der Gast für die
    Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.

7. Das Quartier muss am Abreisetag um 10.00 Uhr Besenrein geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor 15 Uhr belegt werden, es sei denn,
    es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.

8. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadensersatzforderung.

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


   Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese bei einer 
   Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl. Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum
   zusammenhängen.

 

 

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letzte Änderung: 21.07.2019
 

 
 
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